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Umstellung auf Elektronischen Belegversand für Rechnungen und Gutschriften

Wie Sie sicherlich bereits der aktuellen Berichterstattung entnommen haben, wird die elektronische Rechnung in Deutschland bald verpflichtend:

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich stufenweise beschlossen:

  • Ab dem 01. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
  • Ab dem 01. Januar 2027 dürfen Rechnungen zwischen Unternehmen nur noch als elektronische Rechnungen im strukturierten Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) ausgestellt werden – PDF und Papierrechnungen gelten ab dann nicht mehr als konform.

Als Ihr verlässlicher Partner möchten wir Sie frühzeitig auf diese Umstellung vorbereiten und Ihnen unsere Unterstützung anbieten.

Ihre Vorteile durch die E-Rechnung:

✅optimierte Prozesse – durch strukturierte Datenformate kann Ihre Buchhaltung effizienter arbeiten
✅Automatisierungspotenzial – Medienbrüche und manuelle Arbeitsschritte werden reduziert
✅weniger Papier, weniger Aufwand – nachhaltig, kostensparend und schneller
✅zukunftssicher – Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und schaffen Anschlussfähigkeit für weitere Digitalisierungsprojekte

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